Unsere Verwaltung registriert digital Fehlzeiten bzw -tage (= Absenzen) jeder Schülerin/jedes Schülers. Diese können verschiedene Gründe haben:
1) Krankmeldung durch die Erziehungsberechtigten bzw. den/die volljährige Schüler/in für einen oder mehrere Tage;
2) Befreiung während des Schultages aufgrund von Unwohlsein o.Ä.;
3) Beurlaubung auf vorherigen Antrag der Erziehungsberechtigten hin (z.B. wegen der Beerdigug eines nahen Verwandten);
4) unentschuldigtes Fehlen ("Schwänzen", hat eine Ordnungsmaßnahme - Verweis bzw. verschärfter Verweis zur Folge)
Bei ungewöhnlich häufigem (krankheitsbedingten) Fehlen kann gegenüber einzelnen Schülern eine Attestpflicht verhängt werden, d.h. jede weitere Absenz wegen Krankheit muss durch ein ärztliches Attest belegt werden. Ggf. kann sogar ein schul- (=amts-)ärztliches Attest verlangt werden.
Ziel der Maßnahmen ist es, den Lernfortschritt der Schüler nicht durch zu häufige Abwesenheit vom Unterricht zu gefährden sowie ausreichend Gelegenheit für Leistungsnachweise zu geben, um fundierte Noten erteilen zu können, die der Gesamtleistung der Schüler/der Schülerin gerecht werden.
Erste Plätze unserer SSD-Teams beim diesjährigen Jugenrotkreuz-Schulhaus-Wettbewerb
Im Rahmen des bundesweiten Wettbewerbs "Ech kuh-l" haben wir, die Klasse 7C (2021/22), uns ausführlich mit dem Thema "Leguminosen" beschäftigt. Wenn du wissen möchtest, was das ist und was wir alles auf dem Gemüsebauernhof erlebt
Wer beim Infoabend am 21.02.22 nicht dabei sein konnte, kann sich auf unserer neuen Homepage über das Schulprofil des Martin-Behaim-Gymnasiums informieren.
Das Behaim ist mit vier Arbeiten angetreten und hat drei Preise "eingeheimst".
Unsere zehn teilnehmenden Schülerinnen und Schüler der 6. Jahrgangsstufe haben den ersten Preis beim Internet-Teamwettbewerb gewonnen.