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Beurlaubung auf Antrag der Erziehungsberechtigten

In Ausnahmefällen können Erziehungsberechtigte ihr/e Kind/er vom Unterricht beurlauben lassen. Dazu ist ein schriftlicher Antrag an die Schulleitung erforderlich, der (sofern möglich) mind. 14 Tage vorher eingereicht werden muss. Bei Beerdigungen bzw. akuten Arztbesuchen ist das natürlich auch kurzfristig möglich.

I.d.R. können keine Beurlaubungen an Tagen mit bereits bekannt gegebenen angekündigten Leistungsnachweisen, an Tagen unmittelbar vor und nach den Ferien sowie an "Brückentagen" (z.B. Freitag nach Christi Himmelfahrt) genehmigt werden.

Keinesfalls dürfen bereits Buchungen von Flügen o.Ä. (z.B. für Familienfeiern im Ausland) vorgenommen werden, ohne dass vorher ein Antrag auf Beurlaubung genehmigt worden ist.

Aktuelles


21.05.22 06:22

MBG-Schulsanis räumen ab

Erste Plätze unserer SSD-Teams beim diesjährigen Jugenrotkreuz-Schulhaus-Wettbewerb

24.04.22 17:00

Benvenuti a Norimberga

Airola zu Gast in Nürnberg vom 01. bis 07. April 2022

 

24.04.22 14:01

Teilnahme der 7C am Wettbewerb "Ech kuh-l"

Im Rahmen des bundesweiten Wettbewerbs "Ech kuh-l" haben wir, die Klasse 7C (2021/22), uns ausführlich mit dem Thema "Leguminosen" beschäftigt. Wenn du wissen möchtest, was das ist und was wir alles auf dem Gemüsebauernhof erlebt

27.03.22 08:34

Nach der 4. Klasse ans Behaim?

Wer beim Infoabend am 21.02.22 nicht dabei sein konnte, kann sich auf unserer neuen Homepage über das Schulprofil des Martin-Behaim-Gymnasiums informieren.

25.02.22 08:43

Wieder eine Jugend-forscht-Erfolgsmeldung!

Das Behaim ist mit vier Arbeiten angetreten und hat drei Preise "eingeheimst".

08.02.22 08:52

C’est gagné!

Unsere zehn teilnehmenden Schülerinnen und Schüler der 6. Jahrgangsstufe haben den ersten Preis beim Internet-Teamwettbewerb gewonnen.


 
Martin-Behaim-Gymnasium - Bertolt-Brecht-Straße 39 - 90471 Nürnberg - 0911/231-731 50