In Ausnahmefällen können Erziehungsberechtigte ihr/e Kind/er vom Unterricht beurlauben lassen. Dazu ist ein schriftlicher Antrag an die Schulleitung erforderlich, der (sofern möglich) mind. 14 Tage vorher eingereicht werden muss. Bei Beerdigungen bzw. akuten Arztbesuchen ist das natürlich auch kurzfristig möglich.
I.d.R. können keine Beurlaubungen an Tagen mit bereits bekannt gegebenen angekündigten Leistungsnachweisen, an Tagen unmittelbar vor und nach den Ferien sowie an "Brückentagen" (z.B. Freitag nach Christi Himmelfahrt) genehmigt werden.
Keinesfalls dürfen bereits Buchungen von Flügen o.Ä. (z.B. für Familienfeiern im Ausland) vorgenommen werden, ohne dass vorher ein Antrag auf Beurlaubung genehmigt worden ist.
Erste Plätze unserer SSD-Teams beim diesjährigen Jugenrotkreuz-Schulhaus-Wettbewerb
Im Rahmen des bundesweiten Wettbewerbs "Ech kuh-l" haben wir, die Klasse 7C (2021/22), uns ausführlich mit dem Thema "Leguminosen" beschäftigt. Wenn du wissen möchtest, was das ist und was wir alles auf dem Gemüsebauernhof erlebt
Wer beim Infoabend am 21.02.22 nicht dabei sein konnte, kann sich auf unserer neuen Homepage über das Schulprofil des Martin-Behaim-Gymnasiums informieren.
Das Behaim ist mit vier Arbeiten angetreten und hat drei Preise "eingeheimst".
Unsere zehn teilnehmenden Schülerinnen und Schüler der 6. Jahrgangsstufe haben den ersten Preis beim Internet-Teamwettbewerb gewonnen.