Mit KMS VI.6-S5500-6b.126543III vom 21.04.2011 hat das Staatsministerium die Regelung zur Verwendung von Wörterbüchern in der Abiturprüfung sowie in Leistungserhebungen mitgeteilt. Seit dem Schuljahr 2015/16 sind sowohl in Leistungserhebungen als auch in der Abiturprüfung nur noch genehmigte Wörterbücher zugelassen. Bereits an den Schulen vorhandene Klassensätze von Wörterbüchern, deren Inhalt über den primären Zweck von Wörterbüchern hinausgeht, können nur im Rahmen des Unterrichts, nicht jedoch in Leistungserhebungen eingesetzt werden. Die Liste der verwendbaren Wörterbücher in den einzelnen Fremdsprachen, die vom Staatsministerium stets aktualisiert werden, finden Sie HIER.
Die Fachschaft Englisch des Martin-Behaim-Gymnasiums empfiehlt ab der 8. Klasse ein Schülerwörterbuch mit einem Richtwert von 100.000 bis 200.000 Stichwörtern anzuschaffen und regelmäßig damit zu arbeiten.
Im ersten Halbjahr der 10. Klasse wird der Gebrauch dann intensiver geübt. Mit Ausnahme kleiner schriftlicher Leistungsnachweise, die zum Ziel haben, die Fähigkeiten des Umgangs mit dem Wörterbuch abzuprüfen, wird deshalb die Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches im ersten Halbjahr der 10. Jahrgangsstufe ganz ausgeschlossen. Die Anschaffung und intensive Nutzung eines einsprachigen Wörterbuchs wird ab der 11. Jahrgangsstufe empfohlen.
Erste Plätze unserer SSD-Teams beim diesjährigen Jugenrotkreuz-Schulhaus-Wettbewerb
Im Rahmen des bundesweiten Wettbewerbs "Ech kuh-l" haben wir, die Klasse 7C (2021/22), uns ausführlich mit dem Thema "Leguminosen" beschäftigt. Wenn du wissen möchtest, was das ist und was wir alles auf dem Gemüsebauernhof erlebt
Wer beim Infoabend am 21.02.22 nicht dabei sein konnte, kann sich auf unserer neuen Homepage über das Schulprofil des Martin-Behaim-Gymnasiums informieren.
Das Behaim ist mit vier Arbeiten angetreten und hat drei Preise "eingeheimst".
Unsere zehn teilnehmenden Schülerinnen und Schüler der 6. Jahrgangsstufe haben den ersten Preis beim Internet-Teamwettbewerb gewonnen.