Ein Schulsanitätsdienst ist eine Gruppe von Schülern, die mit einer altersgerechten Ausbildung in Erster Hilfe unter Leitung und Aufsicht einer Lehrkraft bei Schulunfällen und akuten Erkrankungen Erste Hilfe leistet. Zusätzlich wirken die Schulsanitäter bei der Unfallverhütung an der Schule mit: „Hauptanliegen des Schulsanitätsdienstes sind die Unfallverhütung und die Erste Hilfe-Leistung während des Unterrichts, im Pausenhof, bei Schulsportveranstaltungen und Wandertagen sowie sonstigen schulischen Veranstaltungen.“ (vgl. Ref. [1], S.5)
Schulsanitäter leisten damit einen wichtigen Betrag zur Sicherheit an unseren Schulen, so das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus in seinem KMS von Mai 2012 (vgl. Ref. [5]). ♠
Allgemein leisten Schulsanitäter im Schulbereich Erste Hilfe bei Unfällen und akuten Erkrankungen. Gerade bei schwereren Notfällen können sie mit qualifizierten Erste Hilfe-Maßnahmen die wertvolle Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsmittels überbrücken. Schulsanitäter ersetzen jedoch nicht die professionelle Hilfe von Rettungsdienst und Notarzt - "bei schwerwiegenden Verletzungen [und Erkrankungen] ist grundsätzlich ärztliche Betreuung notwendig" (vgl. Ref. [1], S.5).
Zudem dokumentieren Schulsanitäter jeden Einsatz ausführlich und helfen als ortskundige Lotsen bei der Einweisung des Rettungsdienstes. Zu den weiteren Aufgaben zählen die regelmäßige Kontrolle des Erste Hilfe-Materials und die Mitwirkung bei der Unfallverhütung. Die Schulsanitäter trainieren ihre Fähigkeiten in Erster Hilfe regelmäßig durch Teilnahme an Fortbildungen und Übungen. ♠
Die Mitarbeit im Schulsanitätsdienst erfordert Verantwortung, Disziplin und Einsatzbereitschaft. Im Prinzip kann jeder Schüler Mitglied des Schulsanitätsdienstes werden. „Die Mitwirkung im Schulsanitätsdienst ist grundsätzlich freiwillig...“ (vgl. Ref. [1], S.5). Sinnvoll ist es allerdings, für die Mitwirkung die Bereitschaft zu einer (altersgerechten) Ausbildung in Erster Hilfe vorauszusetzen (vgl. Ref. [1], S.5). Für den Einsatz am Patienten im Notfall sollte die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen und Übungen, sowie an den Treffen des Schulsanitätdienstes gefordert werden, bei denen die Einsätze nachbesprochen, das Material gewartet und ggf. neue Informationen vermittelt werden können.
Die Aufnahme geeigneter Schüler wird im Auftrag des Schulleiters von der betreuenden Lehrkraft genehmigt, da diese die Aufsichts- und Organisationspflicht wahrnimmt. In begründeten Fällen kann sie ebenso Schüler aus dem Schulsanitätsdienst entlassen (vgl. Ref. [5]). ♠
„Aus- und fortgebildete Schüler [Schulsanitäter] betreuen und versorgen einfache Verletzungen unter der Aufsicht einer Lehrkraft.“ (vgl. Ref. [2], S.7) „Bei schwerwiegenden Verletzungen ist grundsätzlich ärztliche Betreuung notwendig“, d.h. eine Alarmierung des Rettungsdienstes oder ein Vorstellen des Verletzten beim nächsten D-Arzt (vgl. Ref. [1], S.5).
Die Schulsanitäter erwerben sich durch ständige Fortbildungen und Übungen, sowie ihre Arbeit als Schulsanitäter Routine bei der Erstversorgung von Notfällen. Sie entlasten durch ihre Arbeit Lehrkräfte, Sekretariatsmitarbeiter und andere Angestellte der Schule, die oft wenig Erfahrung in Erster Hilfe bei akuten Verletzungen oder Erkrankungen haben. Würde diese Aufgabe von speziell ausgebildeten Lehrkräften übernommen, so müßten diese ihre Klasse im Falle eines Notfalles verlassen und damit wäre die Aufsichtspflicht nicht weiterhin gewährleistet.
Gerade bei der empfohlenen Betreuung des Schulsanitätsdienstes durch eine Hilfsorganisation engagieren sich Mitglieder des Schulsanitätsdienstes oft auch außerschulisch bei der Hilfsorganisation und erwerben hier weitere Kenntnisse und Routine, die ihnen bei ihrer Arbeit im Schulsanitätsdienst dann wieder zugute kommen.
Ein gut ausgebildeter Schulsanitätsdienst ist leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit an der Schule und ist damit auch ein gute Werbung für die Schule. So wird durch die Präsenz des Schulsanitätsdienstes nicht nur das soziale Engagement an der Schule hervorgehoben, sondern auch den Eltern neuer Schüler ein Sicherheitsgefühl vermittelt - "hier ist mein Kind auch im Falle eines Notfalles gut aufgehoben"! ♠
„Der Schulsanitätsdienst dient dazu, soziales Handeln zu praktizieren und dieses für später und außerhalb der Schule einzuüben sowie Inhalte des (Erste-Hilfe) Unterrichts in praktisches Handeln umzusetzen und somit durch direkten Praxisbezug und Anerkennung im Schulbereich eine zusätzliche Motivation für das Lernen zu schaffen, unter Aufsicht und Anleitung der Lehrkräfte Erste Hilfe bei Schülerunfällen zu leisten. Das tägliche Geschehen an Unfallstellen zeigt, das rein kognitives Wissen um die Technik der Ersten Hilfe noch keine wirkliche Hilfe darstellt. Die soziale Kompetenz des Helfens muss sich von Kindheit an entwickeln können.“ (vgl. Ref. [1])
Erste Plätze unserer SSD-Teams beim diesjährigen Jugenrotkreuz-Schulhaus-Wettbewerb
Im Rahmen des bundesweiten Wettbewerbs "Ech kuh-l" haben wir, die Klasse 7C (2021/22), uns ausführlich mit dem Thema "Leguminosen" beschäftigt. Wenn du wissen möchtest, was das ist und was wir alles auf dem Gemüsebauernhof erlebt
Wer beim Infoabend am 21.02.22 nicht dabei sein konnte, kann sich auf unserer neuen Homepage über das Schulprofil des Martin-Behaim-Gymnasiums informieren.
Das Behaim ist mit vier Arbeiten angetreten und hat drei Preise "eingeheimst".
Unsere zehn teilnehmenden Schülerinnen und Schüler der 6. Jahrgangsstufe haben den ersten Preis beim Internet-Teamwettbewerb gewonnen.