Das Schulforum ist ein wichtiges demokratisches Entscheidungsgremium innerhalb der Schulgemeinschaft.
An unserer Schule finden regelmäßig Sitzungen des Schulforums statt, und zwar mehr als die in der Schulordnung mindestens geforderten zwei Sitzungen pro Jahr, da der Schulleitung die Einbeziehung von Schülern, Lehrkräften und Eltern in alle relevanten Fragen der Schulorgansiation und Schulentwicklung besonders wichtig ist.
Im Art. 69 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) sind die Zusammensetzung und die Zuständigkeiten des Schulforums folgendermaßen festgelegt:
(1) 1An allen Schulen mit Ausnahme der Grundschulen und der Berufsschulen wird ein Schulforum eingerichtet. ...
(2) 1Mitglieder des Schulforums sind die Schulleiterin oder der Schulleiter sowie drei von der Lehrerkonferenz gewählte Lehrkräfte, die oder der Elternbeiratsvorsitzende sowie zwei vom Elternbeirat gewählte Elternbeiratsmitglieder, der Schülerausschuss und ein Vertreter des Schulaufwandsträgers. ... 3 Den Vorsitz im Schulforum führt die Schulleiterin oder der Schulleiter.
(3) 1Das Schulforum beschließt in den Angelegenheiten, die ihm zur Entscheidung zugewiesen sind, mit bindender Wirkung für die Schule. 2In den übrigen Angelegenheiten gefasste Beschlüsse bedeuten Empfehlungen.
(4) 1Das Schulforum berät Fragen, die Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte gemeinsam betreffen, und gibt Empfehlungen ab. 2Folgende Entscheidungen werden im Einvernehmen mit dem Schulforum getroffen:
3Kann eine einvernehmliche Entscheidung nicht in angemessener Zeit herbeigeführt werden, legt die Schulleiterin oder der Schulleiter die Angelegenheit der Schulaufsichtsbehörde vor, die eine Entscheidung trifft. 4 Dem Schulforum ist insbesondere Gelegenheit zu einer vorherigen Stellungnahme zu geben zu
5 Im Fall des Art. 63 Abs. 4 Satz 3 ist das Schulforum unverzüglich einzuberufen. 6 Das Schulforum kann ferner auf Antrag einer oder eines Betroffenen in Konfliktfällen vermitteln; Ordnungsmaßnahmen, bei denen die Mitwirkung des Elternbeirats vorgesehen ist, werden im Schulforum nicht behandelt.
(5) Die Schulordnung trifft die näheren Regelungen, insbesondere über Geschäftsgang, Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung; sie kann weitere Mitwirkungsformen vorsehen.
Erste Plätze unserer SSD-Teams beim diesjährigen Jugenrotkreuz-Schulhaus-Wettbewerb
Im Rahmen des bundesweiten Wettbewerbs "Ech kuh-l" haben wir, die Klasse 7C (2021/22), uns ausführlich mit dem Thema "Leguminosen" beschäftigt. Wenn du wissen möchtest, was das ist und was wir alles auf dem Gemüsebauernhof erlebt
Wer beim Infoabend am 21.02.22 nicht dabei sein konnte, kann sich auf unserer neuen Homepage über das Schulprofil des Martin-Behaim-Gymnasiums informieren.
Das Behaim ist mit vier Arbeiten angetreten und hat drei Preise "eingeheimst".
Unsere zehn teilnehmenden Schülerinnen und Schüler der 6. Jahrgangsstufe haben den ersten Preis beim Internet-Teamwettbewerb gewonnen.