Die gesetzliche Grundlage der schulischen Bildung und Erziehung in Bayern findet sich - neben dem Grundgesetz und der Bayerischen Verfassung - schulartübergreifend im "Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen" (BayEUG).
Konkretisiert wird dieses Gesetz in zwei Verordnungen:
der "Bayerischen Schulordnung" (BaySchO), der Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern sowie
der "Gymnasialen Schulordnung" (GSO)
In dem Gesetz bzw. den Verordnungen sind u.a. die Bestimmungen zu folgenden Themen nachzulesen:
- Aufnahme- und Übertrittsbedingungen
- Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
- Leistungsnachweise, Zeugnisse und Vorrückungsbestimmungen
- Rechte und Pflichten von Schule, Schülern und Erziehungsberechtigten
- Gremien und Formen der Mitwirkung in der Schule
Erste Plätze unserer SSD-Teams beim diesjährigen Jugenrotkreuz-Schulhaus-Wettbewerb
Im Rahmen des bundesweiten Wettbewerbs "Ech kuh-l" haben wir, die Klasse 7C (2021/22), uns ausführlich mit dem Thema "Leguminosen" beschäftigt. Wenn du wissen möchtest, was das ist und was wir alles auf dem Gemüsebauernhof erlebt
Wer beim Infoabend am 21.02.22 nicht dabei sein konnte, kann sich auf unserer neuen Homepage über das Schulprofil des Martin-Behaim-Gymnasiums informieren.
Das Behaim ist mit vier Arbeiten angetreten und hat drei Preise "eingeheimst".
Unsere zehn teilnehmenden Schülerinnen und Schüler der 6. Jahrgangsstufe haben den ersten Preis beim Internet-Teamwettbewerb gewonnen.