Zur Besonderen Prüfung können zugelassen werden:
Gemäß § 98 Abs. 2 GSO kann die Besondere Prüfung nur in unmittelbaren Anschluss an den Besuch der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums abgelegt werden.
Die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schüler stellen den Zulassungsantrag bei der zuletzt besuchten Schule möglichst noch vor Ferienbeginn, jedoch spätestens eine Woche nach Aushändigung des Jahreszeugnisses (§ 98 Abs. 3 Satz 2 GSO).
Maßgebend für die zentrale Aufgabenstellung sind die Lehrpläne der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums.
Die Prüfung im Fach Deutsch besteht aus
Den Schülern wird dazu je ein Thema zur Wahl gestellt.
Die Prüfung in den Fremdsprachen Englisch und Französisch besteht aus einer schriftlichen Textaufgabe einschließlich einer Sprachmittlung (anstelle der früher gestellten Version), in der Fremdsprache Latein aus einer Übersetzung eines lateinischen Originaltextes (im Schwierigkeitsgrad einer sprachlich und inhaltlich leichteren Cicero-Stelle von ca. 150 Wörtern) in das Deutsche.
Die Prüfung in Mathenmatik umfasst mehrere (unterschiedliche) Teilaufgaben ausschließlich aus dem Kernbereich. Die Inhalte der neuerdings im Lehrplan ausgewiesenen Addita sind somit nicht Gegenstand der Prüfung. Aufgrund des Vorbildcharakters zentral gestellter Prüfungen für alle Leistungserhebungen wird bei der Erstellung der zentralen Aufgaben die neue Aufgabenkultur angemessen berücksichtigt.
Bei der Besonderen Prüfung sind gem. KMBek vom 10.06.2008 Nr. VI.9-5S5500-6.6775 (KWMBl I Nr. 14/2008 Seite 194) folgende Hilfsmittel zugelassen:
Deutsch: Ein Rechtschreibwörterbuch, das nach Erklärung des Verlags die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung vollständig umsetzt.
Englisch, Französisch: Ein vom Staatsministerium genehmigtes ein- und zweisprachiges Wörterbuch
Latein: Ein vom Staatsministerium genehmigtes zweisprachiges Wörterbuch.
Mathematik: Ein netzunabhängiger elektronischer Taschenrechner. Programmierbare Taschenrechner sind nicht zugelassen. (Auf das sog. Taschenrechner-KMS vom 28.03.2007 Nr. VI.7-5S5400.13.1-6.31916 wird verwiesen). Die vom Staatsministerium genehmigte Merkhilfe; eine Formelsammlung darf nicht verwendet werden.
Die Prüfungsaufgaben der letzten Jahre finden Sie unter www.isb.bayern.de
Grundlage der Besonderen Prüfung für Schüler der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums ist Art. 25 BayEUG in Verbindung mit § 98 GSO. Es wird insbesondere auf die Möglichkeiten gem. § 98 Abs. 5 Satz 2 GSO hingewiesen, auf Antrag die erste Fremdsrache durch die zweite Fremdsprache zu ersetzen, die dann auf dem Niveau der ersten Fremdsprache geprüft wird
Erste Plätze unserer SSD-Teams beim diesjährigen Jugenrotkreuz-Schulhaus-Wettbewerb
Im Rahmen des bundesweiten Wettbewerbs "Ech kuh-l" haben wir, die Klasse 7C (2021/22), uns ausführlich mit dem Thema "Leguminosen" beschäftigt. Wenn du wissen möchtest, was das ist und was wir alles auf dem Gemüsebauernhof erlebt
Wer beim Infoabend am 21.02.22 nicht dabei sein konnte, kann sich auf unserer neuen Homepage über das Schulprofil des Martin-Behaim-Gymnasiums informieren.
Das Behaim ist mit vier Arbeiten angetreten und hat drei Preise "eingeheimst".
Unsere zehn teilnehmenden Schülerinnen und Schüler der 6. Jahrgangsstufe haben den ersten Preis beim Internet-Teamwettbewerb gewonnen.